Privatversicherte

Aktuell rechnen wir nach der GebüTh (Gebührenordnung für Therapeuten) 11. Auflage vom 01.09.2019 ab.

Dabei bewegen wir uns in der Praxis für Ergotherapie lebenswert an der unteren Preisgrenze. In der GebüTh ist der Regelsatz der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) als Grundlage angegeben, dazu die üblichen Steigerungen von 1,4 bis 2,3.
Wir berechnen den untersten Satz von 1,4.

 

Unsere Preise

Funktionsanalyse und Anamnese: 35,41 €

Motorisch funktionelle Behandlung: 47,53 €

Sensomotorisch/perzeptive Behandlung: 64,22 €

Hirnleistungstraining: 52,60 €

Psychisch-funktionelle Behandlung: 80,00 €

Thermische Anwendung: 7,27 €

Hausbesuch ohne Wegegeld: 16,16 €

Wegegeld: 0,41 €/km

Hausbesuch inkl. Wegegeldpauschale: 21,64 €

Beihilfeberechtigte

Die beihilfefähigen Höchstsätze sind nicht gleichzusetzen mit den abrechnungsfähigen Honoraren, sondern bilden nur ab, auf welcher Basis die Beihilfe abgerechnet wird – Beamte erhalten zwischen 50 und 70% dieser Sätze als Beihilfe, also nie den kompletten Betrag.
Die Differenz muss durch den Beamten selbst ausreichend über eine PKV abgesichert oder selbst getragen werden (vergleichbar mit dem Eigenanteil der gesetzlich Krankenversicherten).

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WAS IST ERGOTHERAPIE?

KINDER & JUGENDLICHE

ORTHOPÄDIE & HANDTHERAPIE

„Man kann dir den Weg weisen, gehen musst du ihn selbst.“
– Bruce Lee